In der linken Hälfte des rechteckigen Bildes die Schleswig-Holstein-Karte in Blau mit eingezeichneter Unterteilung der Kreise und kreisfreien Städte. In der rechten Hälfte das Logo der UN in hellblau. Von oben links bis unten etwas über die Hälfte bildet ein weißes Kreissegment den Hintergrund für die SH-Karte auf dem sonst dunkelblauen Hintergrund.

16. September 2024

15 Jahre UN-BRK - Wat nu?

Schleswig-Holsteinischer Landtag
Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel

Wir möchten im Dialog den aktuellen Staatenbericht Deutschlands zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zwischen der Vertretung aus Deutschland mit dem verantwortlichen Fachausschuss der Vereinten Nationen erörtern.

Ausführliche Informationen zu den Bewertungen der UN

Organisatorisches

  • Ab 9.30 Uhr: Ankommen
  • 10.00 Uhr: Begrüßung
    Michaela Pries (Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen)
  • 10.10 Uhr: Grußwort
    Eka von Kalben (Landtagsvizepräsidentin)
  • 10:20 Uhr: Videobeitrag zur Bedeutung der abschließenden Bemerkungen für die Landesregierung
    Daniel Günther (Ministerpräsident)
  • 10:30 Uhr: Die UN-Behindertenrechtskonvention: zwischen Euphorie und Enttäuschung
    Prof. Dr. Sigrid Arnade (Vertreterin des Deutschen Behindertenrats bei den Verhandlungen zur UN-Behindertenrechtskonvention in New York)

  • 11.20 Uhr: Betrachtung der abschließenden Bemerkungen in Bezug auf das Schleswig-Holsteinische Landesrecht
    Prof. Dr. jur. Felix Welti, (Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung an der Universität Kassel)
  • 12:15 Uhr Pause
  • 13:30 Uhr: Podiumsdiskussion
    mit Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages
  • ca. 15:00 Uhr: Ende der Veranstaltung.

Leider ist die Platzzahl begrenzt, daher bitten wir um eine Anmeldung.
Die Anmeldung läuft ausschließlich über unsere Webseite. Aufgrund des Sicherheitskonzeptes im Landeshaus ist eine Anmeldung unter dem Namen im eigenen Personalausweis notwendig. Sollten Sie stellvertretend mehrere Personen anmelden wollen, ist die Anmeldung für jede Person einzeln durchzuführen.

Bitte beachten Sie: Für die Zutritt zum Landesaus ist ein Lichtbildausweis (bspw. ein Personalausweis) notwendig.